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Exemtion
Exemtion (lat. exemptio „Herausnahme“, „Befreiung“) ist ein vorwiegend rechtlicher Begriff. Im eigentlichen engeren Sinne versteht man darunter die gänzliche Herauslösung von Personen, Institutionen oder Orten aus dem Gerichtsverband (Gerichtsfreiheit) und die Zuerkennung einer eigenen Gerichtsbarkeit. Im weiteren Sinne ist die Exemtion jedwede Befreiung aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit und die Zuerkennung eines eigenen Gerichtsstandes (lat. privilegium [electionis] fori). Diese Exemtion war im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation ein Reservatrecht des Kaisers. Im Kirchenrecht bezieht sich der Begriff auf rechtliche Vorgänge innerhalb der katholischen Kirche.

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