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Exekutivbediensteter
Als
Exekutivbediensteter
(EB) wird in
Österreich
ein Beamter oder
Vertragsbediensteter
bezeichnet, der
Exekutiv
dienst verrichtet. Dieses sind meist Angehörige der
Wachkörper
Bundespolizei
und
Justizwache
, aber auch z. B. Angehörige des
EKO Cobra
oder der
Flugpolizei
. Nicht als EB gelten z. B. rechtskundige Beamte des Höheren Dienstes der
Sicherheitsbehörden
(Polizeijuristen).
Exekutivbediensteter
ist ein Amtstitel gemäß dem
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
(§§ 142, 145a BDG). Zusätzlich trägt jeder EB einen Dienstgrad als
Verwendungsbezeichnung der österreichischen Exekutivbediensteten
.
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