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Exekutivbediensteter
Als Exekutivbediensteter (EB) wird in Österreich ein Beamter oder Vertragsbediensteter bezeichnet, der Exekutivdienst verrichtet. Dieses sind meist Angehörige der Wachkörper Bundespolizei und Justizwache, aber auch z. B. Angehörige des EKO Cobra oder der Flugpolizei. Nicht als EB gelten z. B. rechtskundige Beamte des Höheren Dienstes der Sicherheitsbehörden (Polizeijuristen). Exekutivbediensteter ist ein Amtstitel gemäß dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (§§ 142, 145a BDG). Zusätzlich trägt jeder EB einen Dienstgrad als Verwendungsbezeichnung der österreichischen Exekutivbediensteten.

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