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Ewiger Landfriede
Mit dem
Ewigen Landfrieden
von 1495 wurde unter dem
deutschen König
und späteren Kaiser
Maximilian I.
im
Heiligen Römischen Reich
das definitive und unbefristete Verbot des
mittelalterlichen
Fehderechts
verkündet. Tatsächlich wurden im Reichsgebiet noch bis weit ins
16. Jahrhundert
hinein ungeachtet des formalen Verbotes weiterhin
Fehden
geführt.
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