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European Advisory Commission
Die Einrichtung einer European Advisory Commission (EAC) – Europäischen Beratenden Kommission wurde auf der Moskauer Außenministerkonferenz 1943 beschlossen. Sie sollte von Mitte Dezember 1943 bis August 1945 mit Sitz in London über die alliierten Kapitulationsbedingungen gegenüber dem Deutschen Reich und dessen Besetzung und Verwaltung nach der Kapitulation beraten und hierzu Vorschläge erarbeiten. Die Kommission entwickelte bereits zum 12. September 1944 im Londoner Zonenprotokoll den Plan zur Bildung von drei Besatzungszonen in Deutschland sowie eines besonderen Besatzungssystems für Berlin. Basis dafür war der britische Rahmenplan, der am 2. Juli 1943 den Botschaftern der USA und der Sowjetunion überreicht und in Form eines Aide-mémoire übergeben worden war. Er setzte sich aus drei Bestandteilen zusammen:
  1. dem Kapitulationsinstrument, von den Briten lange Zeit noch als „armistice“ bezeichnet,
  2. dem Plan für Besatzungszonen, einschließlich einer separaten Zone für Berlin,
  3. der Kontrollkommission der drei Siegermächte für die Beherrschung Deutschlands von Berlin aus, die mittels „indirect rule“, also über deutsche Exekutivbehörden, regieren sollte.

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