Der
Eurocheque (Eigenschreibweise:
eurocheque) war ein grenzüberschreitend
garantierter Scheck der europäischen
Kreditinstitute, der in den 1960er-Jahren eingeführt wurde und zum 1. Januar 2002 auslief. Die Einlösung eines Eurocheques wurde durch einen Garantievertrag zwischen Schecknehmer und Bankier gewährleistet, der durch den Schecknehmer und den Scheckaussteller, der sich durch eine besondere Karte (
Eurocheque-Karte, EC-Karte) als
bevollmächtigt auswies, abgeschlossen wurde.