Ethikkommissionen sind von deutschen Universitäten, Landesärztekammern und Bundesländern eingerichtete Kommissionen, die Wissenschaftler in ethischer und rechtlicher Hinsicht beraten, kontrollieren und beaufsichtigen sollen, die medizinische Forschung am lebenden und am verstorbenen Menschen planen. Sie sollen so Rechte und Sicherheit der Probanden im Sinne der
Deklaration von Helsinki schützen. Einige Kommissionen beurteilen auch Tierversuche. Ärzte sind durch ihre Berufsordnung (§ 15 MBO) verpflichtet, das jeweils zuständige Gremium zu konsultieren. Universitätsinterne Vorschriften legen das in der Regel auch für nichtärztliche Forscher fest. Für
klinische Prüfungen von
Arzneimitteln (§§ 40,42 AMG) und
Medizinprodukten (§§ 20,22 MPG) sind die Ethikkommissionen der Länder die zuständigen Genehmigungsbehörden. Auch für Versuche mit
ionisierender Strahlung ist ihre Zustimmung notwendig (§§ 24, 92 StrSchV, §§ 28b, 28g RöV).