Erstgeburtstitel (oder
Primogeniturtitel von lat.
primus ‚der erste‘ und
genitus ‚geboren‘) sind nach alter Sitte bzw. altem
Adelsrecht ein oder mehrere
Titel, die nur an den Erstgeborenen, nicht aber an die weiteren Nachgeborenen weitervererbt wurden. Erstgeburtstitel kamen als vererbbare Primogeniturtitel bei Familien des
Hohen Adels (z. B.
Fürst von Schönburg-Hartenstein, ältester Sohn
Erbprinz von Schönburg-Hartenstein, die Nachgeborenen
Prinzen bzw. Prinzessinen von Schönburg-Hartenstein), aber auch bei Familien des niederen Adels (z. B. Erstgeburtstitel
Graf von Wuthenau-Hohenthurm, die Nachgeborenen „nur“
von Wuthenau-Hohenturm) vor.