Das
Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) - Allgemeiner Teil - oder
Erstes Buch Sozialgesetzbuch stellt grundsätzliche Regelungen zur
sozialen Sicherheit in Deutschland auf. Die sozialen Rechte, die einzelnen
Sozialleistungen und die zuständigen
Sozialleistungsträger werden benannt. Es folgen gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche, die Grundsätze des Leistungsrechts und die
Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten.