Unter
Erster Hilfe (gemäß neuer deutscher Rechtschreibung auch in Kleinschreibung:
erster Hilfe) versteht man von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende
Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (
Arzt,
Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehören insbesondere das Absetzen eines
Notrufs, die Absicherung der
Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten.