Erholungsort oder
staatlich anerkannter Erholungsort bezeichnet eine
Gemeinde oder einen Gemeindeteil, dem aufgrund seiner besonderen Eignung zur
Erholung (zum Beispiel im Rahmen eines
Erholungsurlaubes mit einwandfreier Luftqualität) ein entsprechendes Prädikat verliehen worden ist. Dies ist ein in mehreren
deutschen Ländern verliehenes
Prädikat.