Der
Erbschein ist in Deutschland ein amtliches Zeugnis in Form einer
öffentlichen Urkunde nach ZPO, das für den Rechtsverkehr feststellt, wer
Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser unterliegt. Der Erbschein stellt dabei auf das Erbrecht zur Zeit des
Erbfalls ab, so dass spätere Veränderungen grundsätzlich unberücksichtigt bleiben.