Erbe, auch
Nachlassempfänger oder
Nacherbe genannt, ist diejenige Person, die im Falle des Versterbens einer anderen das Vermögen sowie Rechte und Pflichten des Verstorbenen, erhält, also die
Erbschaft (das Erbe) antritt und den
Nachlass (die Erbschaft, das Erbe) erhält.