Der Begriff
Entwurfsverfasser stammt aus dem deutschen
Baurecht und bezeichnet jemanden, der einen
Entwurf für ein
Bauwerk erstellt, der wiederum als
Bauantrag zur
Baugenehmigung eingereicht wird. In der Regel handelt es sich um einen
Architekten oder
Bauingenieur. Je nach Bundesland und jeweiliger Landesbauordnung wird der Entwurfsverfasser auch als Objektplaner oder Planfertiger bezeichnet. In jedem Fall muss der Entwurfsverfasser über Sachkunde und Erfahrung für die Vorbereitung des jeweiligen Bauvorhabens verfügen. Der Entwurfsverfasser ist für die Qualität des Entwurfes und die Vollständigkeit der Unterlagen verantwortlich.