Die Bezeichnung
Eingangsamt (seltener auch
Einstiegsamt genannt) ist ein Fachterminus im deutschen
Beamtenrecht. Sie bezieht sich auf das unterste Amt in einer
Laufbahngruppe. Es handelt sich folglich um das Amt, welches Beamten nach erfolgreich abgeschlossenem
Vorbereitungsdienst und der Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe unmittelbar zugewiesen wird. In einigen Ausnahmefällen erhält der Beamte erst nach erfolgreichem Durchlaufen dieser Probezeit das Eingangsamt verliehen. Diese Regelung war früher üblich, ist jedoch inzwischen weitestgehend reformiert worden.