Eichung (von
mhd. ichen „abmessen, visieren“, das auf
lat. aequus „eben, gleich“ zurückgeht) ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene
Prüfung eines Messgerätes auf Einhaltung der zugrundeliegenden eichrechtlichen Vorschriften, insbesondere der
Eichfehlergrenzen nach dem
Mess- und Eichgesetz. In Deutschland ist die Eichung nach dem Eichgesetz eine hoheitliche Aufgabe.