Ehrenbürger ist üblicherweise die höchste von einer
Stadt oder einer
Gemeinde vergebene Auszeichnung für eine Persönlichkeit, die sich in herausragender Weise um das Wohl der Bürger oder
Ansehen des Ortes verdient gemacht hat. Die Ernennung oder Aberkennung der Ehrenbürgerschaft in Deutschland ist üblicherweise in der
Hauptsatzung geregelt, meist ist eine
Zweidrittelmehrheit des
Gemeinderats erforderlich. Darüber hinaus verleihen
Universitäten eine Ehrenbürgerwürde.