Ehre bedeutet in etwa
Achtungswürdigkeit oder „verdienter Achtungsanspruch“ (einer Person); sie kann jemandem als Mitglied eines Kollektivs oder Standes zuerkannt werden (Ehre des
Weibes, des Edelmannes, des Handwerkers u. a. m.), sie kann aber auch (etwa durch die
Nobilitierung oder eine
Ordensverleihung) vom dazu Berechtigten zugesprochen werden.