Unter der
Erweiterung der Europäischen Union (EU-Erweiterung) versteht man die Aufnahme eines oder mehrerer
Staaten (sogenannter
EU-Beitrittsländer) zur
Europäischen Union. des
EU-Vertrags räumt jedem europäischen Land, das die 1993 formulierten
Kopenhagener Kriterien erfüllt, das Recht ein, die
Mitgliedschaft zur Europäischen Union zu beantragen, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Erwerb der Mitgliedschaft besteht. Das
Europäische Parlament und alle bisherigen Mitgliedstaaten müssen dem Beitritt zustimmen. Vor der Erweiterung muss das Beitrittsland den
Acquis communautaire, also die Gesamtheit des
EU-Rechts, umsetzen.