Der
Durchschnittssteuersatz gibt im Zusammenhang mit der
Einkommensteuer an, welcher Prozentsatz des
gesamten zu versteuernden Einkommens an Steuern zu zahlen ist. Er darf nicht mit dem
Grenzsteuersatz verwechselt werden, der die steuerliche Belastung des
zusätzlichen Einkommens beschreibt.