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Dualismus der Einkünfteermittlung
Unter Dualismus der Einkünfteermittlung versteht man die Einteilung der sieben Einkunftsarten in zwei Gruppen nach Abs. 2 EStG. Das Gesetz unterscheidet zwischen Gewinneinkünften und Überschusseinkünften. Hierbei handelt es sich nicht nur um verschiedene Bezeichnungen sondern um zwei verschiedene Arten der Einkunftsermittlung, für die das Einkommensteuergesetz auch unterschiedliche Ermittlungen der Einkünfte vorsieht.

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