Unter
Dualismus der Einkünfteermittlung versteht man die Einteilung der sieben
Einkunftsarten in zwei Gruppen nach Abs. 2
EStG. Das Gesetz unterscheidet zwischen
Gewinneinkünften und
Überschusseinkünften. Hierbei handelt es sich nicht nur um verschiedene Bezeichnungen sondern um zwei verschiedene Arten der Einkunftsermittlung, für die das Einkommensteuergesetz auch unterschiedliche Ermittlungen der Einkünfte vorsieht.