Das
Domkapitel (von „Zusammenkunft, feierliche Versammlung“), in der römisch-katholischen Kirche auch
Kathedralkapitel, ist die Leitungs
körperschaft einer
Bischofskirche in administrativen und liturgischen Fragen. Im modernen kanonischen Recht sind sie die Geistlichen, zu deren Aufgaben die administrative und liturgische Leitung der Kathedralkirche gehören. Die in ein Kapitel gewählten Geistlichen heißen
Kapitulare oder
Domherren. Ist die Bischofskirche zugleich
Metropolitansitz ist die Bezeichnung
Metropolitankapitel, an einer
Stiftskirche heißt das Äquivalent
Stiftskapitel.