Die
österreichische Sicherheitsexekutive besteht aus den Angehörigen des
Wachkörpers Bundespolizei und den Angehörigen des rechtskundigen Dienstes bei den
Sicherheitsbehörden, wenn diese Organe zur Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt sind (Polizeijuristen). Die Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei tragen den Amtstitel
Exekutivbediensteter (EB). Zusätzlich tragen sie noch einen
Dienstgrad als Verwendungsbezeichnung, der in einer Dienstgradverordnung festgesetzt ist. Die Angehörigen des amtsärztlichen Dienstes haben zwar keine Polizeibefugnisse im herkömmlichen Sinn, jedoch können sie Verfügungen auf polizeilichem Gebiet treffen (z. B. Einweisung von Psychosen) und gehören ebenfalls den Sicherheitsbehörden an. Polizeiseelsorger und Gastmusiker in der Polizeimusik gehören weder der Bundespolizei, noch den Sicherheitsbehörden an. Da sie aber auch zum Tragen einer Uniform berechtigt sind, gibt es auch für sie Unterscheidungszeichen.