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Deutscher Bund
Der Deutsche Bund war ein Staatenbund in Form eines „beständigen Bundes“, zu dem sich im Jahr 1815 die „souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands“ mit Einschluss des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark und der Niederlande vereinigt hatten. Der Bund wurde am 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress (1814–1815) ins Leben gerufen, um Bestandteil einer neuen europäischen Friedensordnung zu sein. Der Kaiser von Österreich und der König von Preußen traten für ihre „vormals zum Deutschen Reich gehörigen Besitzungen“ bei, weshalb vom preußischen Staat und vom Kaisertum Österreich nur die Teile zum Deutschen Bund gehörten, die bereits zuvor Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gewesen waren. Ferner taten es der König von Dänemark für Holstein und der König der Niederlande für das Großherzogtum Luxemburg. Die Gründungsurkunde des Bundes, die Deutsche Bundesakte, war Teil der Wiener Kongress-Akte. Ihre Bedeutung war europäischer und nicht nur deutscher Natur. Sie restaurierte nach der Niederlage Napoleons die alten, monarchischen Herrschaftsverhältnisse.

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