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Deutsche Kolonien und Schutzgebiete
Die deutschen Kolonien und Schutzgebiete wurden vom Deutschen Kaiserreich gegen Ende des 19. Jahrhunderts erworben und nach dem Ersten Weltkrieg gemäß dem Versailler Vertrag von 1919 aufgegeben. Die sogenannten „deutschen Schutzgebiete“ waren 1914 das an Fläche viertgrößte Kolonialreich nach dem britischenfranzösischen und russischen Weltreich. Gemessen an der Bevölkerungszahl lag es etwa an fünfter Stelle nach den niederländischen Kolonien. Sie waren gemäß Artikel 1 der Verfassung des Deutschen Reichs nicht Bestandteil des Reichsgebiets, sondern überseeischer Besitz des Deutschen Reichs.

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