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Dar al-Islam
 
 
Der islamische Rechtsbegriff Dār al-Islām bezeichnet alle Gebiete unter muslimischer Herrschaft. Gegenbegriff ist Dār al-Ḥarb („Haus des Krieges“). Der Begriff geht auf keine Textstelle im Koran oder in der Sunna zurück. Er ist vielmehr eine Auslegung der Rechtsgelehrten: Gebiete, die nicht von der Umma kontrolliert werden, gelten als Dār al-Ḥarb.

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