Im
Vereinigten Königreich ist der
Crown Estate das
Krongut im Besitz der britischen Krone. Wie die
Kronjuwelen gehört er dem Monarchen in seiner Eigenschaft als Staatsoberhaupt, ist aber nicht dessen privates Eigentum und kann nicht durch ihn verkauft werden; ebenso wenig gehören die
Erlöse daraus ihm persönlich. 1760 trat
George III. den Crown Estate an die
HM Treasury ab und erhielt als Gegenleistung eine jährliche Zahlung, die
Zivilliste. Verwaltet wird der Crown Estate von einer unabhängigen Organisation, die von
Crown Estate Commissioners geführt wird und gegenüber dem
Parlament rechenschaftspflichtig ist. Das Portfolio hatte im Jahr 2013 einen Wert von 8,6 Milliarden
Pfund.