Das
Bundeswaldgesetz (
BWaldG) bzw. das
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft trat am 2. Mai 1975 in Kraft. Es regelt u. a. die Erhaltung und Bewirtschaftung der
Wälder in Deutschland, die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse sowie die Förderung der
Forstwirtschaft.