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Bundesvolk
Als
Bundesvolk
wird im
österreichischen
Verfassungsrecht
die Gesamtheit der
wahlberechtigten
Staatsbürger
verstanden. Der Begriff findet unter anderem in Artikel 26 Abs. 1 (regelt die Wahl des
Nationalrates
) und Art. 60 Abs. 1 (Wahl des
Bundespräsidenten
) des
Bundes-Verfassungsgesetzes
(B-VG) Verwendung.
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