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Bundesregierung (Österreich)
In Österreich ist gemäß Bundes-Verfassungsgesetz die Bundesregierung neben dem Bundespräsidenten eines der obersten Organe der Bundesverwaltung. Sie ist ein so genanntes Kollegialorgan, das durch Beschlüsse entscheidet; Mitglieder sind der Bundeskanzler, der Vizekanzler und die Bundesminister. Die im Zusammenhang mit der Regierung oft genannten Staatssekretäre sind formal nicht Regierungsmitglieder, sondern Hilfsorgane der Minister, ebenso die Kabinettschefs. Nicht alle Minister leiten auch ein Ministerium.

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