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Bundesfernstraßengesetz
Das
Bundesfernstraßengesetz
(FStrG) regelt die Einteilung der
Straßen
in Trägerschaft der
Bundesrepublik Deutschland
. Als Bundesfernstraßen gelten nach Abs. 2 FStrG die
Bundesautobahnen
und die
Bundesstraßen
mit den jeweiligen
Ortsdurchfahrten
.
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