Die
Bundesbesoldungsordnung (BBesO) regelt in Deutschland die
Besoldung von
Beamten,
Richtern,
Soldaten auf Zeit und
Berufssoldaten des Bundes und der Länder, wobei es den Ländern vorbehalten ist, ergänzende Regelungen durch Landesbesoldungsordnungen zu treffen (z. B. für Ämter, die in der Bundesbesoldungsordnung nicht vorkommen).