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Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit (kurz BA oder Arbeitsagentur; ehemals Bundesanstalt für Arbeit; umgangssprachlich Arbeitsamt) mit Sitz in Nürnberg erbringt Leistungen für den Arbeitsmarkt, insbesondere die Arbeitsvermittlung sowie die Arbeitsförderung und regelt als Verwaltungsträgerin der deutschen Arbeitslosenversicherung die finanziellen Entgeltersatzleistungen, z. B. das Arbeitslosengeld. Die BA ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und Anstalt des öffentlichen Rechts, die der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterliegt ( Abs. 1 SGB III). In einigen wenigen Bereichen hat das Ministerium darüber hinaus ein Weisungsrecht und führt die Fachaufsicht, z. B. bei der Arbeitslosenstatistik ( Abs. 2 SGB III) und der Ausländerbeschäftigung ( Abs. 2 SGB III).

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