Das
Brotkorbgesetz wurde auf Veranlassung des Reichskanzlers und preußischen Ministerpräsidenten
Otto von Bismarck 1875 im
Kulturkampf zwischen Kaiserreich und katholischer Kirche vom
Preußischen Landtag verabschiedet und von König
Wilhelm I. verordnet. Kernstück des Gesetzes war die
Sperrung aller Staatszuschüsse an kirchliche Einrichtungen der katholischen Kirche, um die Anerkennung der Kulturkampfgesetze durch die Kirche zu erzwingen. Bischöfe und Geistliche, die schriftlich diese Anerkenntnis leisteten, erhielten wieder die staatlichen Leistungen. Den Kirchen wurde damit der
Brotkorb hoch gehängt. Das Brotkorbgesetz war eines von mehreren Gesetzen im Kulturkampf, mit denen Bismarck den Einfluss der katholischen Kirche zugunsten des Kaiserreiches zurückdrängen wollte. Bismarck Vorhaben verzeichnete jedoch nur kleinere Erfolge.