Das
Braurecht (auch
Braugerechtigkeit,
Braugerechtsame oder
Grutrecht) gehörte im
Mittelalter zu den Vorrechten der
Grund- oder
Landesherrschaft. Das Braurecht war an ein Grundstück oder ein Haus, den
Bierhof, gekoppelt. Der Haus- oder Grundstücksbesitzer konnte das Braurecht entweder selbst, oder durch einen angestellten Brauer wahrnehmen. Vielfach waren auch die
Erbrichter brau- und schankberechtigt.