Branntwein (nach
mittelhochdeutsch:
gebranter win, seit dem 16. Jahrhundert in Formen wie
brandtenwin,
brentenwein,
brantewein) bezeichnet allgemein alle durch
Brennen (
Destillation) hergestellten
Spirituosen und deren Mischungen mit mehr als 15
Vol.-% Alkohol. In diesem Sinne, jedoch mit unterschiedlichen Mindestalkoholgehalten und zahlreichen Ausnahmen, wird der Begriff für die
Branntweinsteuer und im
Jugendschutzgesetz verwendet. Die ursprüngliche Bedeutung als
gebrannter Wein wird heute meist
Weinbrand bezeichnet. Die
EU greift diese Bedeutung wieder auf und definiert den Begriff in diesem Sinne.