Als
Brand gilt ein mit einer
Lichterscheinung (
Feuer,
Flamme,
Glut,
Glimmen,
Funken) verbundener
Verbrennungsvorgang, der ungewollt entstanden ist oder seinen bestimmungsgemäßen Ort verlassen hat, um sich aus eigener Kraft unkontrolliert auszubreiten. Er führt in der Regel zu Sach-, Personen- bzw. Umweltschäden und wird daher auch als
Schadensfeuer oder
Schadfeuer bezeichnet. Hauptaufgabe der
Feuerwehr ist es, solche Brände bzw. Schadenfeuer zu
bekämpfen.