Der
Stiefel ist eine Schuhgrundform und stellt daher eine Art der Fußbekleidung dar. Gegenüber dem nur bis zur Fußbeuge reichenden
Halbschuh ist ein Stiefel ein Schuh, dessen
Schaft (fachsprachlich für das Oberteil des Schuhs, in Abgrenzung zum
Schuhboden) bis mindestens über den Knöchel reicht. Der Stiefelschaft wird nochmals grob untergliedert in den
Fußteil und das sich daran anschließende, nach oben reichende
Rohr (allgemeinsprachlich „Schaft“ genannt).