[Datei:BWC Participation.svg|miniatur|Unterzeichnerstaaten der Biowaffenkonvention ]] Die
Biowaffenkonvention, mit vollem Titel
Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen, ist ein am 16. Dezember 1971 von der
Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommener
völkerrechtlicher Vertrag, der die Herstellung und die Verbreitung von
biologischen Waffen verhindern soll. Sie ist zusammen mit der 1993 abgeschlossenen
Chemiewaffenkonvention ein Nachfolgeabkommen zum Genfer Protokoll von 1925, mit dem erstmals der Einsatz von giftigen Gasen und bakteriologischen Methoden als Methoden zur Kriegsführung vertraglich verboten wurde.