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Biologische Gefahren
Als biologische Gefahren werden im Rahmen des Bevölkerungsschutzes und der Gefahrenabwehr Situationen oder Sachlagen bezeichnet, in denen aufgrund der vorsätzlichen oder fahrlässigen Freisetzung beziehungsweise der natürlichen Verbreitung von biologischen Agenzien das Risiko von erheblichen negativen Auswirkungen für Menschen oder für die Umwelt besteht. Als biologische Agenzien gelten dabei Toxine sowie pathogene Mikroorganismen wie BakterienViren und Pilze. Für biologische Gefahren typische Szenarien sind die Verwendung biologischer Agenzien bei terroristischen Anschlägen, die versehentliche Freisetzung durch Labor- oder Transportunfälle, der Ausbruch von Tierseuchen sowie das epidemische Auftreten von menschlichen Infektionskrankheiten aufgrund von Hygieneproblemen oder anderen Mängeln in der Vorbeugung.

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