Der
Biergarten (auch Bierkeller und „auf dem Bierkeller“) entstand aus dem
Ausschank von
Bier durch den
Brauer aus einem
Bierkeller ohne das für den Betrieb einer
Schänke erforderliche
Krugrecht. Der Ausschank aus den Kellern wurde erstmals 1812 im
Isarkreis, später zu
Oberbayern offiziell zugelassen. Diese Entstehung prägt das bestehende Erscheinungsbild eines traditionellen Biergartens in
Bayern, in dem der Gast unter Schatten spendenden Bäumen sitzt und seine Speisen selbst mitbringen darf.