Das spanische Gesetzbuch
Del patrimonio histórico Español (Vom historischen Erbe Spaniens) bezeichnet die geschützten
Kulturgüter als
Bien de Interés Cultural. Zum Bien de Interés Cultural können nicht nur materielle Güter erklärt werden, sondern auch Kenntnisse und Tätigkeiten, die eine bedeutende kulturelle Tradition des spanischen Volkes ausdrücken.