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Betriebsübergang
Der Begriff
Betriebsübergang bezeichnet
- im Recht Deutschlands den Betriebsübergang nach § 613a BGB, siehe Betriebsübergang (Deutschland)
- im Recht Österreichs den Betriebsübergang nach den §§ 3 ff. AVRAG, siehe Betriebsübergang (Österreich)
- im Recht der Europäischen Union den Betriebsübergang nach verschiedenen Richtlinien, siehe Betriebsübergang (Europäische Union)