Als
Besondere Gefechtshandlungen werden im deutschen
Heer militärische Handlungen bezeichnet, die im Rahmen aller
Gefechtsarten möglich sind und die zu einem Gefecht überleiten können. Sie sind damit neben den Allgemeinen Aufgaben im Einsatz und den Gefechtsarten eine eigenständige Gattung, die bei der Führung im Gefecht und der Truppenausbildung zu berücksichtigen sind.