Der Begriff der
Beschäftigung hat in der Umgangssprache und im Recht verschiedene Bedeutungen; im weitesten Sinn bedeutet er, dass sich jemand mit einer Sache befasst (
beschäftigt ist). Der Begriff ist in Deutschland im
Vierten Buch Sozialgesetzbuch als
Legaldefinition enthalten, in dem es um die
Sozialversicherung geht.