Die
Berufung, auch
Appellation, ist ein
Rechtsmittel gegen ein
Urteil der ersten Instanz. Sie steht in der Regel zwischen dem erstinstanzlichen Urteil und einer möglichen Revision, kann aber auch unter bestimmten Voraussetzungen je nach Prozessordnung übersprungen werden. Mit der Berufung können sowohl rechtliche als auch tatsachenbezogene
Rügen verfolgt und neue Tatsachen und Beweise angeführt werden. Das Berufungsverfahren hat also einen dualistischen Charakter, es ist sowohl ein
Rechtsbehelfs- als auch ein
Erkenntnisverfahren.