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Bereicherungsrecht (Deutschland)
Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet – die condictio war im römischen Recht die Klage zur Herausgabe ungerechtfertigter Bereicherung. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen und ist in Deutschland in den § ff. BGB normiert. Es verwirklicht den Grundsatz, dass derjenige, der etwas erhalten hat, was ihm nicht zusteht, es nicht behalten darf.

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