Zugriffsrechte bezeichnen in der
EDV die Regeln der
administrativen Zugriffskontrolle, nach denen entschieden wird, ob und wie Benutzer, Programme oder Programmteile, Operationen auf Objekten (z. B. Netzwerke, Drucker, Dateisysteme) ausführen dürfen. Am geläufigsten ist dieses Konzept bei
Dateisystemberechtigungen, wo festgelegt wird, welche
Benutzer welche
Dateien und
Verzeichnisse lesen, schreiben, ändern oder ausführen dürfen.