Benefiziat (auch lat.Benefizium) ist ein ehemaliger Amtstitel der römisch-katholischen Kirche für einen Kleriker, der seinen Unterhalt vom Ertrag einer Pfründe erhielt. Dabei handelt es sich bis heute um ein von der zuständigen kirchlichen Autorität vergebenes Rechtsinstitut auf Pfarreiebene, das aus Kirchenamt und nutzungsfähiger Vermögensmasse besteht.