Mit dem Begriff
Bekenntnissynode werden evangelische
Synodalversammlungen bezeichnet, die auf Kreis-, Provinzial-, Landes- oder Reichsebene seitens der
Bekennenden Kirche während der nationalsozialistischen Zeit ab 1934 einberufen wurden. Sie erhoben den Anspruch, rechtmäßige Leitungsorgane der evangelischen Kirche zu sein, und stellten sich damit in offenen Gegensatz zu den
deutschchristlich bestimmten Kirchenbehörden und Leitungsorganen.