Begriff
Als
Begriffsjurisprudenz wird - in einem abwertenden Sinne - die
Rechtswissenschaft des mittleren und späteren 19. Jahrhunderts bezeichnet. Der Begriff wurde - in diesem Sinne - von
Rudolph von Jhering in seiner Schrift
Scherz und Ernst in der Jurisprudenz geprägt. Insbesondere von
Philipp Heck wurde es zur Kritik an dem herrschenden methodischen Vorgehen seiner Zeit herangezogen.